Für viele ausländische Immobilieneigentümer stellt die Vermietung einer Immobilie in Spanien eine attraktive Einkommensquelle dar. Bevor jedoch ein Mietvertrag abgeschlossen oder die Immobilie beworben wird, müssen wesentliche Entscheidungen getroffen werden, um steuerliche, rechtliche oder administrative Probleme zu vermeiden.

Dieser Artikel erläutert praxisnah und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung, welche Aspekte ein nicht ansässiger Eigentümer vor der Vermietung berücksichtigen sollte.

1. Festlegung der Vermietungsart von Anfang an

Der erste Schritt besteht darin, die Art der Vermietung festzulegen, da hiervon sämtliche weiteren Verpflichtungen abhängen.

Hauptformen sind:

  • Langfristige Vermietung als Hauptwohnsitz des Mieters.
  • Kurzfristige oder touristische Vermietung mit zeitlich begrenzten Aufenthalten.

Diese Entscheidung beeinflusst unmittelbar:

  • Verwaltungsrechtliche Pflichten.
  • Regionale und lokale Vorschriften.
  • Steuerliche Behandlung.
  • Verwaltungs- und Kontrollaufwand.

2. Administrative Anforderungen und Vorbereitung der Unterlagen

Unabhängig von der Mietdauer ist eine ordnungsgemäße Dokumentation von Beginn an erforderlich.

Dazu gehören insbesondere:

  • Ein rechtssicherer Mietvertrag.
  • Touristische Registrierung oder Lizenz, falls erforderlich.
  • Einhaltung der geltenden Melde- und Informationspflichten.

3. Besteuerung der Mieteinnahmen für Nichtansässige

Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien unterliegen der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).

Grundsätzlich gilt:

  • EU-, Island- und Norwegen-Ansässige: Besteuerung mit 19 %, mit möglichem Abzug bestimmter Kosten.
  • Nicht-EU-Ansässige: Besteuerung mit 24 % auf Bruttoeinnahmen, ohne Kostenabzug.

Die Steuererklärung erfolgt in der Regel vierteljährlich mittels Formular 210.

4. Abzugsfähige Kosten

Für Eigentümer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten wie Gemeinschaftskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten sowie Reparaturen abgezogen werden.

5. Typische Fehler vor Beginn der Vermietung

Häufige Fehler sind unter anderem:

  • Fehlende Analyse der Vermietungsart.
  • Nichtbeachtung der Registrierungspflichten.
  • Unzureichende Vertragsgestaltung.
  • Fehlende steuerliche Planung.
  • Mangelhafte Dokumentation.

6. Fazit: Sorgfältige Planung vor der Vermietung

Eine durchdachte Vorbereitung minimiert Risiken und sorgt für Rechtssicherheit und Planungssicherheit für nicht ansässige Immobilieneigentümer.

Wie kann unsere Kanzlei Sie unterstützen?

Unsere Kanzlei berät regelmäßig nicht ansässige Immobilieneigentümer bei der Planung und Verwaltung von Mietobjekten in Spanien und bietet eine umfassende rechtliche und steuerliche Betreuung zur Sicherstellung der Einhaltung aller geltenden Verpflichtungen.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die steuerliche und rechtliche Beratung vor Beginn der Vermietung, die Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen, die Vertretung gegenüber den spanischen Steuerbehörden mittels Vollmacht, die Überprüfung früherer steuerlicher Situationen sowie die Unterstützung bei der Regularisierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Vermietung.

Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation vor der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien können Sie unsere Kanzlei über www.delgado-vila.com kontaktieren oder eines unserer Büros in Málaga, Torrox-Costa oder Mijas-Costa besuchen.