Seit dem 1. Januar 2026 sind in Spanien
wesentliche Änderungen bei steuerlichen Informations- und Meldepflichten
in Kraft getreten, die die Kontroll- und Datenabgleichmechanismen der Steuerbehörden deutlich verstärken.

Auch wenn diese Änderungen nicht ausschließlich die
Einkommensteuer für Nichtansässige
betreffen, haben sie einen
erheblichen indirekten Einfluss auf ausländische Immobilieneigentümer in Spanien,
insbesondere wenn
Bankkonten, Darlehen, Hypotheken oder finanzielle Bewegungen im Zusammenhang mit der Immobilie
bestehen.

Das Verständnis dieses neuen rechtlichen Rahmens ist entscheidend, um
steuerliche Prüfungen, Sanktionen oder zukünftige Probleme zu vermeiden.

Verstärkter Informationsaustausch durch die Steuerbehörden

Die jüngsten regulatorischen Entwicklungen folgen eindeutig dem Ziel,
den Umfang der den Steuerbehörden zur Verfügung stehenden Informationen zu erweitern
und deren Fähigkeit zur
Feststellung von Unstimmigkeiten oder Verstößen
zu verbessern.

In diesem Zusammenhang wurden bestimmte Informations- und Meldepflichten
neu geordnet und angepasst,
und die Informationsanforderungen an Finanzinstitute sowie andere verpflichtete Stellen wurden verschärft.
Dies führt zu einer
höheren Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Vorgänge im Zusammenhang mit in Spanien belegenen Vermögenswerten.

Diese verstärkte Kontrolle
gilt sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige,
einschließlich ausländischer Staatsangehöriger, deren einzige Verbindung zu Spanien der Immobilienbesitz ist.

Warum betreffen diese Änderungen nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien?

Viele ausländische Immobilieneigentümer gehen davon aus, dass sich ihre steuerlichen Pflichten in Spanien auf die Zahlung bestimmter Steuern beschränken.
Die aktuelle Realität ist jedoch, dass die Steuerbehörden über
eine zunehmende Menge indirekter Informationen
verfügen, die einen Datenabgleich ermöglichen und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten erleichtern.

Diese Änderungen sind insbesondere relevant, wenn:

  • Spanische Bankkonten bestehen, die mit der Immobilie verbunden sind.
  • Der Erwerb der Immobilie durch Darlehen oder Hypotheken finanziert wurde.
  • Mieteinnahmen erzielt oder regelmäßige Zahlungen im Zusammenhang mit der Immobilie geleistet werden.
  • Eine Veräußerung oder Übertragung der Immobilie erfolgt.

All diese Informationen können
automatisierten Datenabgleichen
unterliegen, was die Wahrscheinlichkeit von
steuerlichen Überprüfungen oder Auskunftsersuchen
erhöht, auch in Bezug auf frühere Steuerjahre.

Typische Risiken für nicht ansässige Immobilieneigentümer

In der Praxis führt der verstärkte Informationsaustausch häufig zu:

  • Auskunftsersuchen seitens der Steuerbehörden.
  • Überprüfungen von Steuerjahren, die nicht oder nicht korrekt erklärt wurden.
  • Schwierigkeiten bei der Begründung bestimmter Transaktionen, wenn keine ausreichende Dokumentation vorliegt.
  • Finanziellen Sanktionen
    aufgrund formaler Verstöße, selbst wenn keine Steuerhinterziehungsabsicht bestand.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass nicht ansässige Immobilieneigentümer über einen
klaren und strukturierten Überblick über ihre steuerliche Situation in Spanien
verfügen, anstatt einzelne Pflichten isoliert zu behandeln.

Wie man sich vorbereitet und steuerliche Probleme vermeidet

In einem Umfeld mit
zunehmender Kontrolle und wachsender rechtlicher Komplexität
ist
präventive und spezialisierte rechtliche Beratung
der beste Ansatz. Unter anderem wird empfohlen:

  • Die steuerliche und vermögensrechtliche Situation in Spanien regelmäßig zu überprüfen.
  • Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Organisation der Unterlagen sicherzustellen.
  • Die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls die
    Doppelbesteuerungsabkommen
    sorgfältig zu analysieren.
  • Potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu Verwaltungsverfahren führen.

Spezialisierte Beratung für Nichtansässige

Unsere Anwaltskanzlei ist auf die
steuerliche, immobilienrechtliche und erbrechtliche Beratung von nicht ansässigen Mandanten in Spanien
spezialisiert und bietet eine umfassende Betreuung mit Fokus auf
Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und Prävention zukünftiger Risiken.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder eine
individuelle Prüfung Ihrer steuerlichen, immobilienrechtlichen oder erbrechtlichen Situation in Spanien
benötigen, können Sie unsere Kanzlei über
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besuchen.

Fazit

Die ab 2026 eingeführten Änderungen bestätigen einen klaren Trend hin zu
einer verstärkten Informationskontrolle durch die spanischen Steuerbehörden.
Für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien bedeutet dies, dass es unerlässlich ist,
die eigene steuerliche Situation zu überprüfen und zu strukturieren,
um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.

Eine angemessene rechtliche Beratung hilft nicht nur, Probleme zu vermeiden, sondern bietet auch
Sicherheit und Ruhe
für ausländische Immobilieneigentümer.