Bei einem privatschriftlichen Kauf- Verkaufsvertrag handelt es sich um ein wichtiges Dokument zur Absicherung beider Parteien hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung eines Immobilienkaufs bzw. -verkaufs. Dieser anwaltlich ausgefertigte Vertrag dient zur Sicherstellung und Erfüllung der Bedingungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Meistens empfehlen Immobilienagenturen, diesen Vertrag von Anwälten aufsetzen zu lassen, damit diese Transaktion korrekt und zur Zufriedenheit der Vertragsparteien abgewickelt werden kann.

Der wesentliche Inhalt eines privatschriftlichen Kauf- bzw. Verkaufsvertrags besteht aus der Beschreibung der Immobilie auf der Grundlage der Angaben diesbezüglich im Grundbuch und im Kataster, der Feststellung, ob die Immobilie lasten- und abgabefrei ist, der Angabe des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten, des Datums des offiziellen Vollzug der Transaktions, d.h. der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde, der Aufteilung der mit der Abwicklung der Transaktion verbundenen Kosten und Verbindlichkeiten wie Steuern und Nebenkosten sowie zu sonstigen Formalitäten, die laut Gesetz seitens der Parteien zu erfüllen sind.

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